Immer häufiger enthalten Ausschreibungen — insbesondere öffentlicher Auftraggeber — Anforderungen an modellbasierte Leistungen. Für ausführende Unternehmen entstehen daraus zwei Fragen: Was genau wird verlangt, und was kostet die Erfüllung? Beides lässt sich nur beantworten, wenn die Auftraggeber-Informationsanforderungen sauber gelesen und in einen belastbaren BIM-Abwicklungsplan übersetzt werden. Dieser Beitrag zeigt, worauf es dabei ankommt.

Die Auftraggeber-Informationsanforderungen beschreiben, welche Informationen der Auftraggeber zu welchem Zeitpunkt in welcher Qualität benötigt und wofür er sie verwenden will. Der BIM-Abwicklungsplan ist die Antwort der Auftragnehmerseite: Er beschreibt, wie diese Anforderungen organisatorisch und technisch erfüllt werden. Beide Dokumente gehören zusammen. Ein Abwicklungsplan ohne konkrete Anforderungen ist eine Absichtserklärung, Anforderungen ohne Abwicklungsplan sind unverbindlich.
Die typischen Lücken in Ausschreibungsunterlagen
In der Praxis begegnen uns Informationsanforderungen, die aus anderen Projekten übernommen und nicht angepasst wurden. Erkennbar ist das an Anwendungsfällen, die zum Projekt nicht passen, an Attributlisten mit mehreren hundert Einträgen ohne erkennbaren Zweck oder an Verweisen auf Softwareprodukte, die im Widerspruch zur geforderten Herstellerneutralität stehen. Solche Lücken sind kein Grund, das Projekt zu meiden — aber ein Grund, im Bieterverfahren gezielt nachzufragen.
| Bestandteil des BAP | Muss enthalten sein | Häufiger Mangel |
|---|---|---|
| Ziele und Anwendungsfälle | Konkreter Nutzen je Anwendungsfall | Allgemeine Absichtserklärungen |
| Rollen und Zuständigkeiten | Benannte Personen mit Vertretung | Funktionen ohne Zeitbudget |
| Datenumgebung | System, Struktur, Statuslogik, Rechte | Kein definierter Freigabeworkflow |
| Modellstruktur | Teilmodelle, Nullpunkt, Namenskonvention | Uneinheitliche Koordinatensysteme |
| Qualitätssicherung | Prüfregeln, Prüfzeitpunkte, Zuständigkeit | Prüfung ohne dokumentiertes Ergebnis |
| Termine | Abgabetermine mit Vorlaufzeiten | Modellabgaben ohne Terminbezug |
Der wichtigste Abschnitt ist zugleich der am häufigsten vernachlässigte: der gemeinsame Nullpunkt und die Namenskonvention. Wenn Fachmodelle in unterschiedlichen Koordinatensystemen liegen, kostet die Zusammenführung in jedem Koordinationszyklus Zeit. Wenn Dateinamen keiner Regel folgen, ist nach drei Monaten nicht mehr erkennbar, welche Datei den gültigen Stand darstellt. Beides lässt sich in einer halben Stunde klären — oder über die gesamte Projektlaufzeit teuer bezahlen.
Kalkulatorische Konsequenzen
Modellbasierte Leistungen sind Leistungen. Sie verursachen Aufwand für Koordination, Prüfung, Datenpflege und Abgaben. Rechnen Sie diesen Aufwand aus: Stunden für die Modellkoordination je Woche, Aufwand für Prüfläufe je Abgabe, Zeit für die Pflege von Attributen, die Sie selbst nicht benötigen. Insbesondere Betriebs- und Wartungsdaten für die spätere Bewirtschaftung sind eine eigenständige Leistung, die in der Ausführungskalkulation sonst untergeht.
Ebenso wichtig ist die Frage der Haftung. Wenn ein Modell Grundlage für Mengen oder für die Ausführung wird, stellt sich die Frage, wer für Modellfehler einsteht. Klären Sie im Vertrag, welchen Status das Modell hat: Ist es verbindliche Grundlage oder unterstützende Information neben der Zeichnung? Diese Festlegung hat erhebliche Auswirkungen und sollte nicht dem Zufall überlassen bleiben.
Ein pragmatischer Weg für Bauunternehmen
Entwickeln Sie einen unternehmenseigenen Muster-Abwicklungsplan, den Sie projektbezogen anpassen. Er enthält Ihre Standardrollen, Ihre Namenskonvention, Ihre Prüfregeln und Ihre Standardanlagen. So müssen Sie in der Angebotsphase nicht jedes Mal von vorn beginnen und liefern zugleich einen professionellen Eindruck. Ergänzend hilft eine Checkliste, mit der die Kalkulation prüft, ob eine Ausschreibung Anforderungen enthält, die Zusatzaufwand oder besondere Qualifikationen erfordern.
Diese Musterdokumente erarbeiten wir mit Ihnen in der BIM-Beratung und Implementierung und schulen anschließend Kalkulation und Projektleitung im Umgang damit. Wenn parallel eine Systementscheidung ansteht, koppeln wir dies mit dem Fachbereich Software-Auswahl und Schulung, damit die technischen Voraussetzungen zu den vertraglichen Zusagen passen. Weitere Beiträge zu verwandten Fragen finden Sie in unserem Fachwissen.
Ein letzter Hinweis aus der Praxis: Verhandeln Sie Informationsanforderungen, die offensichtlich unverhältnismäßig sind, bereits im Bieterverfahren. Auftraggeber sind häufig gesprächsbereit, wenn eine fachlich begründete Alternative vorgeschlagen wird. Wer erst nach Vertragsschluss argumentiert, verhandelt aus deutlich schwächerer Position.
BitBau Digital Consulting GmbH
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